Integration und Inklusion

Die Integration von Kindern mit Behinderungen im Kindergarten ergibt sich aus unserer pädagogischen Überzeugung. Das Grundgesetz fordert: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Dies beinhaltet das Recht auf gemeinsame Erziehung und Förderung auch in pädagogischen Institutionen – von Anfang an.

 

Jedes Kind unterscheidet sich durch seine Persönlichkeit und Individualität von anderen Kindern. Es bietet ein Spektrum einzigartiger Besonderheiten durch sein Temperament, seine Anlagen, Stärken, Bedingungen des Aufwachsens, seine Eigenaktivitäten und sein Entwicklungstempo. Die Entwicklung eines Kindes erweist sich als ein komplexes, individuell verlaufendes Geschehen.

 

In unseren Waldkindergärten können Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen auf ihrem jeweiligen Entwicklungsstand miteinander spielen, lernen und soziale Kontakte untereinander knüpfen. Gemeinsam im Team schaffen wir in erster Linie ein Umfeld, in dem sich alle Kinder geborgen fühlen. Jedes einzelne Kind wird in seiner eigenen Persönlichkeit unvoreingenommen wahrgenommen. Integration ist ein langfristiger Prozess. Sein Ziel ist es, alle Menschen in die Gesellschaft einzubeziehen. Den Kindern soll eine umfassende und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen ermöglicht werden.

 

Bei Kindern mit auffälligen Verhaltensweisen, Entwicklungsverzögerungen und/oder bestehender oder drohender Behinderung kann dabei eine zusätzliche heilpädagogische Unterstützung notwendig sein, um die Integration im Kindergarten zu gewährleisten.

 

Eine Fachkraft unseres Integrationsdienstes begleitet das Kind stundenweise im Kindergartenalltag, hilft beim Aufbau von Kontakten zu anderen Kindern der Gruppe und sorgt dafür, dass sich das betreffende Kind im Kindergarten zurechtfindet. Sie macht in der Regel Angebote in Kleingruppen, in deren Verlauf die Kinder den Umgang miteinander und häufig auch einzelne Fertigkeiten üben.

 

Parallel dazu finden Beratungsgespräche mit den Erziehungsberechtigten, der Gruppenleitung und der Leiterin/dem Leiter der Einrichtung statt.

 

Den Antrag auf Integration für Ihr Kind müssen Sie, gerne mit uns gemeinsam, beim Bezirk Oberbayern stellen.